Der älteteste Heiratsantrag wird auf 1630 v. Chr. datiert. Angeblich verewigte ein Ägypter seine Liebesschwüre auf einer Tonplatte und hielt dabei um die Pharaonentochter an. Wie diese allerdings auf seinen Antrag reagierte, ist nicht überliefert.
Im Mittelalter war es noch nicht üblich aus Liebe zu heiraten. Meist wurde aus wirtschaftlichen oder politischen Erwägungen geheiratet. Bei Adligen war es durchaus üblich Kinder einander bereits im Säuglingsalter zu versprechen.
Heute wird hauptsachlich aus Liebe und dem Wunsch denn Rest des Lebens miteinander zu verbringen geheiratet. Manchmal auch weil ein Kind unterwegs ist oder aus steuerlichen Gründen.
Generell ist eine Verlobung äußerst romantisch und es gibt wahrscheinlich kaum eine Frau die bei dem Anblick eines funkelnden Verlobungsringes, in den Händen ihres Partners, nicht schwach wird.
Inzwischen bist du nicht mehr an bestimmte Formen gebunden. Wer, wann, wo und wie ist völlig dir überlassen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten um ein Antrag zu einem sehr persönlichen und besonderen Ereignis zu machen. Es reicht auch das "ja" des Paares. Wenn beide volljährig sind ist die Zustimmung der Eltern nicht notwendig.
Ob "sie" oder "er" ist in der heutigen Zeit egal, obwohl für sehr viele Frauen in diesem Punkt die Emanzipation endet.
Wähle einen romantischen oder auch einen für euch besonderen Ort, z.B. Ort des Kennenlernens oder das Lieblingsrestaurante.
Es gibt viele besondere Momente die geeignet sind, wie z.B. Jahrestag, Geburtstag, Weihnachten. Die Hauptsache bei einem Antrag ist aber, nach der Meinung der meisten Heiratswilligen, der Überraschungseffekt.
Du kannst viele Worte machen und dir alles von der Seele reden oder dich nur auf die 4 magischen Worte "Willst du mich heiraten" beschränken. Etwas Musik macht alles auch sehr romantisch.
Ein Ring ist keine Pflicht. Es wird sich aber jede Frau über einen Ring freuen. Genauso obliegt es dem Paar ob nur der Gefragte einen Ring bekommt oder ob es für beide Partner einen Verlobungsring gibt.
Die Verlobung ist ein Versprechen zwischen zwei Menschen, zu heiraten. Das Heiratsversprechen kann allerdings nicht erzwungen oder eingeklagt werden. Vor dem Gesetz gilt eine Verlobung als Vertrag. Im Sinne des Strafgesetzes gelten die Verlobten bereits als Angehörige und können z.B. vor Gericht die Aussage verweigern. Sollte einer der Partner die Verlobung lösen, kann das durchaus auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. Es kann Schadensersatz für das bereits gekaufte Hochzeitskleid oder den Hochzeitsanzug verlangt werden. Verlobungsgeschenke müssen zurück gegeben werden und wenn der verlassene Partner das will, auch die Liebesbriefe.
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